Der König ist tot, es lebe der König!
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat kürzlich in einem Interview gesagt, die Schweizer Gesetze seien kompatibel mit der Europaratskonvention 108 sowie mit der bald in Kraft tretenden EU-Grundverordnung. Diese Regelwerke deckten einen modernen Datenschutz ab. Papier ist geduldig. Mag dies also theoretisch stimmen. Die Praxis sieht aber anders aus. So wird der Datenschutz zumindest in der Privatwirtschaft weiterhin chaotisch bleiben, EU hin oder her. Der Grund hierfür ist nicht die Selbstüberschätzung, sondern schlichtweg die Ahnungslosigkeit oder die Ignoranz vieler Unternehmen.
Ich startete einen Test und reichte meine Bewerbung für eine interessante Stelle über ein Karriereportal bei einem renommierten Unternehmen ein. Ich erhielt nach einer Weile eine Standardabsage. Nach meiner freundlichen Aufforderung, mein Dossier entsprechend zu löschen, vergingen einige Tage der Ungewissheit. Erneut schrieb ich – diesmal einen „Reminder“. 7 Tage danach endlich die Antwort: Meine Daten seien „selbstverständlich“ gelöscht worden. 2 Tage später meldete ich mich am besagten Portal erneut an, und „selbstverständlich“ war mein Dossier noch da.
Ich hätte noch brisantere Beispiele, aber diese wollen Sie lieber nicht lesen.